Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 55/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 716 BGB, § 730 BGB, § 733 BGB, § 855 BGB, § 861 BGB
Ordentliche Kündigung einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Herausgabe von Büroinventar, Firmenfahrzeugen, Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen - Judicialis
BGB § 716; ; BGB § 730; ; BGB § 733; ; BGB § 855; ; BGB § 861; ; BGB § 985
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabeansprüche gegeüber überörtlicher Rechtsanwaltssozietät nach Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Herausgabe von Büroinventar und Firmenfahrzeugen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Herausgabe von Büroinventar und Firmenfahrzeugen; Ordentliche Kündigung eines Gesellschaftsverhältnisses einer GbR; Herausgabe sämtlicher Geschäftsunterlagen und Buchhaltungsunterlagen
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 09.02.2007 - 9 O 380/05
- OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 55/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1960 - II ZR 51/58
Aufrechnungsanspruch des aus einem Abfindungsvertrag Verpflichteten wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 55/07
Eine Verwirkung des Auseinandersetzungsanspruchs ist in einem Fall bejaht worden, in dem ein Teilhaber einer zweigliedrigen Gesellschaft dem Anderen nach seinem Ausscheiden durch treuwidriges Verhalten die Fortsetzung des Betriebes unzumutbar gemacht hat (BGH NJW 1960, 718). - OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 3 U 4/07
Rückgewähransprüche auf Anzahlungen aus dem Kauf von Geschäftsanteilen an einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 55/07
Die vorgenannte Rechtsfrage ist zwar Gegenstand eines weiteren sich in der Berufungsinstanz befindenden Rechtsstreits der Parteien (LG Wiesbaden - Az. 9 O 380/05 = OLG Frankfurt -3 U 4/07).
- KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
Analoge Anwendbarkeit des § 50 ZVG auf nicht valutierte Grundschulden
Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR ist davon auszugehen, dass diese Besitzerin der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Sachen sein kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. September 2007 - 4 U 55/07, Rn. 14, zitiert nach juris;… Schäfer in: MüKo, 7. Aufl. 2017, § 718 Rn. 35 ff.;… Herrler in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 854 Rn. 11 f.).Maßgebend sind die Willensrichtung der die tatsächliche Gewalt ausübenden Person und die Zugehörigkeit der Sache zum Organisationskreis der Gesellschaft; es kommt weiter darauf an, wie die Obhut tatsächlich ausgeübt wird und was in Bezug darauf zwischen den Gesellschaftern vereinbart ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19. September 2007 - 4 U 55/07, zitiert nach juris).